Leitlinie

Checkliste zum rechtskonformen Umgang mit generativen KI-Diensten in Studium und Lehre

Eine kurze, praktische Checkliste mit Beispielen für den rechtskonformen KI-Einsatz in der Lehre. Gegliedert in drei Phasen: vor, während und nach der KI-Nutzung.

Eckdaten

Jahr
2026
Herausgebende Institution
Universität Koblenz
Die Checkliste, ergänzt durch ein Ampelsystem zum Einsatz generativer KI-Systeme im Prüfungskontext (inkl. Vorlagen für Eigenständigkeitserklärungen, für KI als zulässiges, teilweise zulässiges oder unzulässiges Hilfsmittel), entstand aus dem Wunsch nach allgemeinen, einheitlichen Orientierungshilfen zum rechtskonformen Umgang mit KI, insbesondere im Bereich Prüfen. In einem umfangreichen partizipativen Prozess unter Einbezug unterschiedlicher Statusgruppen und inspiriert durch die Checkliste zum Umgang mit generativen KI-Diensten der Initiative KI:connect.nrw (Link zur Checkliste) wurden (1) die Checkliste als rechtlicher Rahmen sowie (2) ein ergänzendes Ampelsystem als Entscheidungs- und Formulierungshilfen für Lehrende durch den KI-Beauftragten der Universität Koblenz, in enger Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung (Vizepräsidentin für Studium und Lehre) erarbeitet. Die Dokumente sind als Serviceangebot und Hilfestellung für Lehrende gedacht, wobei deren Entscheidungshoheit sowie die unterschiedlichen Anforderungen der diversen Fachbereiche gewahrt bleiben sollen. Der Erarbeitungsprozess wurde im Frühjahr 2024 angestoßen und Ende 2025 durch die neu geschaffene Stelle des KI-Beauftragten übernommen. Die Dokumente wurden 2026 veröffentlicht und sollen fortan regelmäßig aktualisiert werden ("living documents").

Kontext

Handlungsbereich
Lehre, Studium & Prüfungen
Zielgruppe
LehrendePrüfendeStudierende
Fachrichtung
Fächerübergreifend
Good Practice Typ
Leitlinie
Verpflichtend
Nein

Governance, Recht & Ethik

Wirkungsebene
Hochschulweit
Berücksichtigte rechtliche Rahmenwerke
DSGVO
KI-VO
Urheberrechtsgesetz
Ethische Prinzipien & Barrierefreiheit
Berücksichtigung ethischer Prinzipien

Verweis auf wissenschaftliche Grundsätze und gute wissenschaftliche Praxis

Implementierung

Kosten
Kosten Einmalig
0 €
Kosten Laufend pro Jahr
0 €
Erläuterung und sonstige Kosten

Für die Erarbeitung der Checkliste sowie für alle weiteren universitätsweiten Aufgaben und Fragen zum Thema KI wurde die Stelle des KI-Beauftragten (Referent, Vollzeit, befristet, E13) neu geschaffen und im Bereich Universitätsentwicklung angesiedelt.

Die Kosten für die Entwicklung dieser Good Practice belaufen sich auf die Personalkosten für den KI-Beauftragten.

Skalierung & Wirkung

Übertragbarkeit
Die Checkliste ist eine adaptierte und an die aktuelle Rechtsprechung angepasste Weiterentwicklung der "Checkliste zum Umgang mit generativen KI-Diensten" (KI:connect.nrw, Stand 2024, Link zur Checkliste). Sie ist in hohem Maße übertragbar auf andere Institutionen. Die ergänzten konkreten Beispiele zur KI-Nutzung stammen von den Angehörigen der Universität und wurden für mehr Greifbarkeit der rechtlichen Regelungen aufgenommen. Auch eine englischsprachige Fassung der Dokumente für internationale Studierende liegt vor.
Dokumentierte Wirkung

Nach einem "Testzeitraum" im SoSe 2026 und WiSe 2026/27 ist geplant, systematisch Feedback zu der Checkliste sowie dem Ampelsystem zu erheben und ggf. ausgehend davon (sowie von potenziellen rechtlichen Entwicklungen) die Dokumente zu überarbeiten. Das Feedback soll über Ansprechpartner:innen in den Fachbereichen erfasst werden.

Einbindung und Kommunikation
Am Entstehungsprozess waren diverse Statusgruppen beteiligt: Hochschulleitung, Rechtsabteilung, Datenschutzbeauftragte, Lehrende und Studierende. Zudem haben Abstimmungen mit allen Fachbereichen (z. B. über Fachbereichsräte, Prodekanrunde der Prodekane für Studium und Lehre) stattgefunden. In den Fachbereichen werden KI-Navigatoren benannt, die als Ansprechpartner:innen vorgesehen sind. Das hochschulweite Ausrollen der Checkliste erfolgte durch folgende Maßnahmen:
  • Direktansprache aller Studierenden und Lehrenden durch VP Studium & Lehre: Rundschreiben mit Erläuterungen und Verweis auf die Dokumente sowie den KI-Beauftragten als Ansprechpartner
  • Einbringen der Dokumente in unterschiedliche Gremien (z. B. Prodekanrunde)
  • Vorstellung der Dokumente durch den KI-Beauftragten auf Fachbereichsebene

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