Richtlinie für den Einsatz von KI in der Hochschullehre
Die KI-Richtlinie unterstützt einen didaktisch angepassten und rechtssicheren Umgang mit KI in der Hochschullehre der LUH und wird jährlich zum Sommersemester aktualisiert. In Kombination mit FAQs und Glossar vermittelt sie eine schnelle und pragmatische Orientierung in prägnanter Form.
Eckdaten
Die Richtlinie wurde vom KI-Rat der Leibniz Universität Hannover beschlossen und wird von diesem jährlich aktualisiert. Der KI-Rat setzt sich zusammen aus VPB, CIO, DS und je einem Vertreter oder einer Vertreterin für die technische und die juristische Perspektive sowie die Lehre und wird durch den CIO koordiniert.
Ausgangspunkt für den Entwicklungsprozess der Richtlinie war die Veröffentlichung von LLMs sowie die EU KI-VO. Die erfolgreiche Entwicklung der Richtlinie beruhte auf starken bereits bestehenden Strukturen (entfristeten Stellen) und viel Vorerfahrung unter Lehrenden und Studiengangskoordinator:innen. Entscheidend war die Unterstützung und das direkte Mandat durch die Vizepräsidentin für Lehre, welches die Verantwortung klar delegierte. Die Richtlinie sollte explizit einen verbindlichen und nicht empfehlenden Charakter haben.
Kontext
Governance, Recht & Ethik
In übersichtlicher Weise erläutert die Richtlinie prägnant die Einschränkungen der Nutzung von KI durch die berücksichtigten Rechtsrahmen. Die Richtlinie geht über Empfehlungen hinaus und benennt klar, welche Handlungen in Bezug auf KI-Nutzung unzulässig sind.
Implementierung
Die Richtlinie wurde auf Basis laufender Beschäftigungsverhältnisse erstellt.
Skalierung & Wirkung
Es handelt sich um eine allgemeine KI-Richtlinie für die Lehre, die auf andere Hochschulen besonders wegen ihrer kompakten und prägnanten Form übertragen werden kann. Die rechtlichen Bestimmungen gelten bundes- bzw. EU-weit.
Zur Veröffentlichung der Richtlinie gab es eine Veranstaltung für das Lehrpersonal der Universität, bei der Raum für Fragen und Diskussion gegeben wurde. Die Richtlinie würde über den Newsletter der LUH, einen Präsidiumsbeschluss sowie über Informationskanäle für Studierende bekanntgegeben.