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Glossar

Dieses Glossar gibt einen Überblick über die Begrifflichkeiten rund um das Thema Künstliche Intelligenz im Hochschulkontext.

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Das Glossar erklärt KI-Fachbegriffe im Hochschulkontext. Klicken Sie auf einen Buchstaben, um direkt zu den entsprechenden Einträgen zu springen. Viele Begriffe sind mit weiterführenden Themen oder Publikationen verlinkt.

H (1)

Begriff
Definiton
Hosting
Hosting bezeichnet die reine Bereitstellung von technischer Infrastruktur für ein KI-System (Rechen- und Speicherressourcen) und dabei vor allem die Frage, wo das System physisch bzw. infrastrukturell läuft. Hosting kann vor Ort (on-premise), im Verbund-/Partnerrechenzentrum oder in der Cloud erfolgen. Bei Cloud-Hosting stellt ein externer Dienstleister die Infrastruktur bereit und übernimmt typischerweise die Wartung und den Betrieb der Server. Abzugrenzen davon ist der Betrieb. Dieser bezeichnet die laufende Erbringung des IT-Services, der dafür sorgt, dass Anwendungen und Systeme auf dieser Infrastruktur reibungslos, sicher und performant laufen. Dazu gehören typischerweise Überwachung/Monitoring, Wartung, Problemmanagement, Backup und Recovery sowie Sicherheitsmaßnahmen.

K (3)

Begriff
Definiton
KI-Modell
Ein KI-Modell ist der mathematische oder algorithmische Kern eines KI-Systems. Das KI-Modell wandelt die „reale Welt“ (Bilder, Texte, Sprache) in Zahlen und mathematische Formeln um. Durch das sogenannte Training lernt das Modell anhand von Beispielen die zugrundeliegenden Strukturen und kann dieses Wissen ohne menschliches Eingreifen auf neue, unbekannte Daten anwenden. Bildlich gesprochen lässt sich das KI-Modell als „Gehirn“ des KI-Systems auffassen. Damit KI-Modelle zu KI-Systemen werden, ist das Hinzufügen weiterer Komponenten, zum Beispiel einer Nutzerschnittstelle, erforderlich. KI-Modelle sind in der Regel in KI-Systeme integriert und Teil davon.
KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck
Ein KI-Modell wird nach Art. 3 Nr. 63 KI-VO zu einem KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck (=GPAI-Modell), wenn es eine erhebliche allgemeine Verwendbarkeit aufweist, also flexibel Inhalte in unterschiedlichen Formaten wie Text, Bilder oder Videos erzeugen kann. Gleichzeitig muss es in der Lage sein, unabhängig von der Art und Weise seines Inverkehrbringens, ein breites Spektrum unterschiedlicher Aufgaben kompetent zu erfüllen und für eine Vielzahl nachgelagerter Systeme und Anwendungen einsetzbar sein. Als Indikator für diese hohe Flexibilität wird eine Modellgröße von mindestens einer Milliarde Parametern angesehen, jedoch nicht als zwingende Voraussetzung. Entscheidend ist letztlich, dass das Modell sowohl in seiner Fähigkeit zur Inhaltserzeugung als auch in seiner Aufgabenvielfalt die Schwelle zu einer allgemeinen, breit einsetzbaren KI überschreitet. Große generative KI-Modelle sind ein typisches Beispiel für ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck. Auf einem solchen Modell kann ein KI-System mit allgemeinem Verwendungszweck beruhen. Ein solches ist gemäß Art. 3 Nr. 66 KI-VO ein KI-System, das in der Lage ist, einer Vielzahl von Zwecken sowohl für die direkte Verwendung als auch für die Integration in andere KI-Systeme zu dienen.
KI-System
KI-System ist nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite und implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können. Ein KI-System beruht dabei auf einem KI-Modell, das den funktionalen Kern bildet und die eigentliche Verarbeitung übernimmt. Die Interaktion zwischen Mensch und KI erfolgt jedoch ausschließlich mit dem KI-System als Gesamtheit. Das KI-System kann mit einem Auto verglichen werden, das nicht ohne Motor (= KI-Modell) fahren kann. Umgekehrt kann der Mensch sich nicht allein mit dem Motor fortbewegen. Dafür benötigt er das Auto inkl. Motor.

P (1)

Begriff
Definiton
Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind gem. Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. Im Bildungsbereich sind das u.a. der Klarname, die Kontaktdaten, E-Mail-Adresse, Matrikelnummer, IP-Adresse, Stimme und Handschrift einer Person. Personenbezogene Daten sind über die DSGVO bereits durch Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens festlegt, geschützt. Zusätzlich schützt das deutsche Verfassungsrecht das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das sich aus der Würde des Menschen und der Freiheit der Entfaltung der Persönlichkeit ableitet.

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